FOS Solarpflicht

PV-Anlagen auf dem Steildach

Rechtlichen Vorgaben zur Solarpflicht und Windsogsicherung im Überblick

Photovoltaik auf dem Dach wird vom „Nice-to-have“ zunehmend zur Pflicht: In mehreren Bundesländern greifen bereits heute Solarpflichten für Neubauten, teilweise auch für Dachsanierungen – weitere Regelungen kommen ab 2026 hinzu. Gleichzeitig bleiben die Anforderungen an die Windsogsicherung unverändert bestehen.

Für Dachdeckerbetriebe bedeutet das: Wer Dächer saniert oder neu deckt, wird immer häufiger PV-Thema und Solarpflicht mit auf dem Tisch haben – und trägt gleichzeitig die Verantwortung für eine fachgerechte Windsogsicherung nach ZVDH-Fachregel und Eurocode.

Die häufigsten Fragen und Antworten zu beiden Themen haben wir zusammengestellt:

Was bedeutet „Solarpflicht“ eigentlich?
Unter Solarpflicht werden gesetzliche Vorgaben verstanden, die bei Neubauten und/oder größeren Dachsanierungen die Installation einer Solaranlage vorschreiben – meist Photovoltaik, teilweise alternativ Solarthermie. Die konkrete Ausgestaltung, etwa ab welcher Dachfläche, für welche Gebäudetypen und mit welchem Mindestflächenanteil, wird von jedem Bundesland separat festgelegt.
In welchen Bundesländern gibt es 2025/2026 eine Solarpflicht?
2025 gilt in vielen Bundesländern bereits eine Solarpflicht – meist für Neubauten, teilweise schon für bestimmte Dachsanierungen. Es gibt keine einheitliche Bundesregel, aber eine wachsende Zahl an Landesvorgaben. Die Details unterscheiden sich jedoch stark.
  • Berlin: Solarpflicht bei Neubauten und bei wesentlichen Dachumbauten ab 50 m² Nutzfläche; mind. ca. 30 % der Dachfläche sind mit PV zu belegen. 
  • Hamburg: PV-Pflicht seit 2023 bei Neubauten, seit 2024 bei wesentlichen Dachsanierungen; mind. 30 % der Dachfläche, ab ca. 50 m². 
  • Bremen: PV-Pflicht bei Dachsanierungen (ab Sanierung von ≥ 80 % der Dachfläche) seit 2024; für Neubauten ab 1.7.2025 bei geeigneten Dachflächen ≥ 50 m². 
  • Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg u. a.: eigene Photovoltaikpflichten für bestimmte Neubauten und Dachsanierungen, teils mit Mindestanteilen (z. B. 50 % der geeigneten Dachfläche) und Ausnahmen bei Unzumutbarkeit.
Was ändert sich ab 2026 – insbesondere in Nordrhein-Westfalen?
Gut zu wissen: In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird künftig ein großer Teil des Bestands bei einer umfassenden Dachsanierung PV-pflichtig.
  • Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) sind seit 01.01.2025 verpflichtet, mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche mit PV-Modulen zu belegen.
  • Bei einer kompletten Neueindeckung der Dachhaut von Bestandsgebäuden greift ab 01.01.2026 ebenfalls die Pflicht — mit mindestens 30 % der Netto-Dachfläche oder einer Mindestleistung von 3–8 kWp.
  • Für öffentliche Gebäude gilt seit 2025 eine Pflicht zur Belegung von mindestens 50 % der nutzbaren Dachfläche.
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja, fast alle Landesregelungen sehen Ausnahmen vor, z. B.: 
  • wenn das Dach technisch ungeeignet ist (z. B. starke Verschattung, statische Probleme),
  • wenn die Installation wirtschaftlich unzumutbar ist (z. B. keine Amortisation innerhalb der Nutzungsdauer),
  • bei kleinen Dachflächen (oft < 50 m²),
  • bei bestimmten Denkmal- oder Gestaltungsanforderungen.
Für Dachbetriebe ist wichtig: Die Beurteilung der Zumutbarkeit und Eignung wird zunehmend dokumentationspflichtig. Hier können Sachverständige oder Planer hinzugezogen werden – aber das Dachdeckerhandwerk steht fachlich im Zentrum.
Was bedeutet PV-Readyness bei Neubauten und Dachsanierungen?
Gut zu wissen: PV-Readyness beschreibt den Zustand, in dem ein Dach so vorbereitet ist, dass die Installation einer Photovoltaikanlage jederzeit technisch möglich ist – auch wenn zunächst keine Anlage montiert wird. Dazu gehören eine geeignete Dachfläche, tragfähige Unterkonstruktion, ausreichende Statik, passende Leitungswege und eine dachneigungs- bzw. ausrichtungsbezogene Planung. PV-Readyness wird in mehreren Bundesländern bereits gefordert, wenn keine unmittelbare Solarpflicht greift oder wenn Ausnahmeregelungen angewendet werden.
Wer ist für die Montage von PV-Anlagen auf dem Steildach zuständig?
Die fachgerechte Montage von PV-Anlagen auf dem Dach gehört zum Aufgabenbereich des Dachdeckerhandwerks. Das gilt insbesondere für alle Arbeiten, die die Dachhaut, Durchdringungen, Unterkonstruktionen, Abdichtungen und die Windsogsicherung betreffen. Elektrotechnische Arbeiten wie die Wechselrichter- und Netzanschlüsse werden von Elektrofachbetrieben ausgeführt. Durch diese klare Aufgabenverteilung wird sichergestellt, dass sowohl die Dachstatik und Dachfunktion als auch die elektrische Sicherheit gewährleistet bleiben.
Hebt eine PV-Anlage die Pflicht zur Windsogsicherung der Dachdeckung auf?
Nein. Die Solarpflicht – und auch die Montage einer PV-Anlage – ersetzt die Windsogsicherung nicht. Dachziegel, Dachsteine oder Platten müssen weiterhin nach ZVDH-Fachregel, Eurocode und EN 14437 gegen Windsog gesichert werden. Eine aufgeständerte PV-Anlage erzeugt zusätzliche Windangriffsflächen und Verwirbelungen. Werden Pfannen nicht ausreichend geklammert, können sie sich lösen, die PV-Unterkonstruktion beschädigen oder selbst zur Gefährdung werden.
Warum benötigen Dächer mit PV-Anlagen eine besonders sorgfältige Windsogsicherung?
Dächer mit PV-Anlagen sind stark windsoggefährdet, weil sich der Luftstrom unter und um die Module herum beschleunigt. Das erhöht die Sog- und Drucklasten deutlich. Besonders ältere Dächer, die vor 2011 eingedeckt wurden, erfüllen die heutigen Anforderungen oft nicht mehr. Werden Pfannen nicht ausreichend geklammert, können sie sich lösen und sowohl die Dachdeckung als auch die PV-Module beschädigen. Grundprinzip: Erst Windsogsicherung, dann PV. Ohne normgerechte Sicherung entsteht ein ernstes Sicherheits- und Haftungsrisiko.
Welche Dachbereiche müssen bei Aufdach-PV-Anlagen gegen Windsog gesichert werden?
Gut zu wissen: Zu sichern sind alle Pfannen unter der Aufdach-Anlage sowie die angrenzenden Dachbereiche. Empfehlenswert ist ein mindestens 1,50 m breiter Bereich rund um die PV-Anlage, da hier besonders starke Sog- und Verwirbelungseffekte auftreten. Herausgelöste Pfannen könnten die PV-Module beschädigen oder vom Dach abgleiten. Grundprinzip: Erst Windsogsicherung, dann die Montage der PV-Unterkonstruktion.
Wie werden PV-Module bei Indach-Systemen gegen Windsog gesichert?
Bei Indach-Systemen ersetzen die PV-Module vollständig oder teilweise die Dachpfannen und übernehmen damit die Funktion der Dachdeckung. Die Module müssen daher die Windlasten genauso sicher abtragen wie konventionelle Deckwerkstoffe. Die Befestigung erfolgt systemabhängig über spezielle Klammern oder Schraubpunkte an der Unterkonstruktion. Wichtig: Ein Sicherungsprodukt ist immer systemspezifisch. Lösungen eines Indach-Systems dürfen nicht auf ein anderes übertragen werden. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen Systemanbieter, Planer und ausführendem Dachbetrieb zwingend erforderlich, damit die Windsogsicherung korrekt in das System integriert wird.
Wie lässt sich bestimmen, welche Sturmklammern und wie viele davon benötigt werden?
Die Wahl der passenden Sturmklammer, die benötigte Anzahl und das Befestigungsschema hängen von Windzone, Dachform, Gebäudehöhe, Deckwerkstoff und Randzonen ab. Um diese Parameter sicher zu bestimmen, kann der FOS WindCHECK® eingesetzt werden. Das Tool berechnet die geeignete Klammer, die notwendige Sicherungsdichte und liefert ein normgerechtes Sicherungsschema.
Grundsätzlich gilt: Vor jeder PV-Montage ist die Windsogsicherung vollständig zu planen und umzusetzen.
Welche Rolle spielt Materialqualität bei Sturmklammern?
PV-Anlagen sind auf Lebensdauern von 20–30 Jahren und mehr ausgelegt. Entsprechend langlebig müssen auch die Befestigungsmittel sein:
  • Sturmklammern müssen mindestens korrosionsgeschützt sein.
  • Der Korrosionsschutz entsteht durch die Oberflächenbeschichtung mit einem geeigneten Material, z.B. einer Zink-Aluminium-Legierung.
  • Sind Sturmklammern der Witterung komplett oder teilweise ausgesetzt, müssen sie aus korrosionsbeständigem Material hergestellt sein. Dies gilt auch in Verbindung mit Bitumendocken.
  • Stahl, der durch das Hinzufügen von besonderen Legierungskomponenten korrosionsbeständig ist, wird als Edelstahl bezeichnet.
  • Ohne Korrosionsschutznachweis dürfen nur Sturmklammern aus Edelstahl zur Windsogsicherung verwendet werden.
Stand November 2025. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.