FOS Windsogsicherung PV Anlagen

Solarpflicht: Was gilt für Steildächer?

Windsogsicherung bei PV-Anlagen

Photovoltaik auf dem Dach wird in Deutschland zunehmend zur gesetzlichen Pflicht. Je nach Bundesland gelten bereits heute Vorgaben für Neubauten, Dachsanierungen oder bestimmte Nichtwohngebäude. Ab 2027 kommen schrittweise bundesweite Anforderungen hinzu.

Für Dachdeckerbetriebe, Planende und Immobilienbesitzende ist dabei wichtig: Die Montage einer PV-Anlage ersetzt nicht die erforderliche Windsogsicherung der Dachdeckung. Bei Planung und Sanierung eines Steildachs sollten deshalb Solaranlage und Windsogsicherung von Anfang an gemeinsam berücksichtigt werden.

Die häufigsten Fragen und Antworten zu beiden Themen haben wir zusammengestellt:

Was bedeutet „Solarpflicht“ eigentlich?
Unter Solarpflicht versteht man gesetzliche Vorgaben, nach denen bestimmte Gebäude mit Anlagen zur Nutzung von Solarenergie ausgestattet werden müssen.
Ob eine Solarpflicht besteht, hängt unter anderem davon ab,
  • in welchem Bundesland das Gebäude steht,
  • ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt,
  • ob und in welchem Umfang ein Dach saniert wird,
  • ob das Gebäude zu Wohn- oder Nichtwohnzwecken genutzt wird,
  • wie groß und für Solarenergie geeignet die Dachfläche ist.
Je nach Regelung kann die Pflicht durch Photovoltaik und teilweise auch durch Solarthermie erfüllt werden. Ausnahmen und Mindestanforderungen unterscheiden sich.
Gibt es eine bundesweite Solarpflicht?
Neben den bereits bestehenden Regelungen der Bundesländer sieht das Gebäudemodernisierungsgesetz künftig auch bundesweite Anforderungen zur Nutzung von Solarenergie vor.
Die Einführung erfolgt schrittweise:
  • ab 2027: neu errichtete Nichtwohngebäude ab 250 m² Nutzfläche
  • ab 2028: bestimmte bestehende öffentliche Nichtwohngebäude und Gewerbegebäude bei Dachsanierungen
  • ab 2030: neue Wohngebäude
  • ab 2031: weitere öffentliche Bestandsgebäude
Die bundesrechtlichen Vorgaben bilden einen Mindeststandard. Weitergehende Solarpflichten der Bundesländer können daneben bestehen bleiben.

Für die Praxis bedeutet das: Vor einem Neubau oder einer Dachsanierung müssen sowohl die bundesrechtlichen als auch die jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen geprüft werden.
Solarpflicht 2026: Was gilt in den Bundesländern?
Die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Die folgende Übersicht gibt den Stand August 2026 vereinfacht wieder.
Baden-Württemberg
Eine Photovoltaikpflicht gilt für Neubauten und seit 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen. Bei einer grundlegenden Dachsanierung müssen grundsätzlich mindestens 60 % der für die Solarnutzung geeigneten Dachfläche genutzt werden.
Bayern
Eine Solarpflicht besteht insbesondere für bestimmte neue Nichtwohngebäude. Für neue Wohngebäude sowie bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, besteht seit 2025 eine Soll-Vorschrift zur Installation von PV-Anlagen.
Berlin
Seit 2023 besteht eine Solarpflicht für Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten des Daches von Bestandsgebäuden. Bei Neubauten sind grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche, bei wesentlichen Dachumbauten mindestens 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen.
Brandenburg
Die Solarpflicht betrifft insbesondere neue sowie bestimmte sanierte gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude. Private Wohngebäude sind von der landesrechtlichen Regelung bislang nicht erfasst.
Bremen
Bei Bestandsgebäuden gilt die Solarpflicht seit Juli 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen. Als grundlegende Dachsanierung gilt dabei grundsätzlich eine Erneuerung der relevanten Dachschicht auf mindestens 80 % der Dachfläche. Seit Juli 2025 gelten zudem Anforderungen für Neubauten.
Hamburg
Für Neubauten besteht die PV-Pflicht seit 2023 und seit 2024 auch bei wesentlichen Umbauten bestehender Dächer. Grundsätzlich sind mindestens 30 % der maßgeblichen Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen.
Hessen
Für private Wohngebäude besteht derzeit keine allgemeine landesrechtliche Solarpflicht. Regelungen bestehen unter anderem für landeseigene Gebäude und bestimmte Stellplätze.
Niedersachsen
Seit 2025 gelten Solarpflichten auch für neu errichtete Wohngebäude mit mehr als 50 m² Dachfläche sowie bei grundlegenden Dachsanierungen. Grundsätzlich müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit einer Anlage zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie ausgestattet werden.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde die Solarpflicht schrittweise eingeführt:
•    seit 2024 für neue Nichtwohngebäude,
•    seit 2025 für neue Wohngebäude,
•    seit 1. Januar 2026 auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden.
Bei Neubauten müssen Photovoltaikanlagen grundsätzlich mindestens 30 % der Bruttodachfläche bedecken.
Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut sind grundsätzlich mindestens 30 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen. Alternativ gelten für bestimmte Gebäude Mindestleistungen von 3 bis 8 kWp.
Rheinland-Pfalz
Eine Solarpflicht gilt unter anderem für bestimmte gewerbliche und öffentliche Gebäude. Neue Wohngebäude müssen für die spätere Installation einer Photovoltaikanlage vorbereitet werden. Diese sogenannte PV-Readiness gilt auch bei grundlegenden Dachsanierungen bestehender Wohngebäude.
Schleswig-Holstein
Seit März 2025 gelten Solarpflichten unter anderem beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei bestimmten Dachrenovierungen von Nichtwohngebäuden. Für die Renovierung von Wohngebäuden besteht dagegen keine entsprechende landesrechtliche Solarpflicht.
Bundesländer ohne allgemeine landesrechtliche Solarpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht derzeit keine allgemeine landesrechtliche Solarpflicht.
Gut zu wissen: Die Voraussetzungen, Ausnahmen und Berechnungsmethoden unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Zusätzlich können sich gesetzliche Vorgaben ändern oder kommunale Regelungen bestehen. Vor Planung und Ausführung sollte deshalb immer die aktuell geltende Regelung für den jeweiligen Gebäudestandort geprüft werden.
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja. Die konkreten Ausnahmen sind landesabhängig. Eine Befreiung oder Reduzierung der Anforderungen kann beispielsweise möglich sein, wenn
  • Dachflächen für die Solarnutzung technisch ungeeignet sind,
  • eine Nutzung aufgrund von Verschattung oder Dachaufbauten eingeschränkt ist,
  • statische oder konstruktive Gründe entgegenstehen,
  • die Installation wirtschaftlich unzumutbar wäre,
  • besondere Anforderungen des Denkmalschutzes bestehen oder
  • bestimmte Mindestgrößen nicht erreicht werden.
Ob tatsächlich eine Ausnahme vorliegt, richtet sich immer nach der einschlägigen gesetzlichen Regelung.
Was bedeutet PV-Readiness?
PV-Readiness bedeutet, ein Gebäude oder Dach so vorzubereiten, dass eine Photovoltaikanlage später mit möglichst geringem zusätzlichen baulichem Aufwand installiert werden kann. Dazu können beispielsweise geeignete Dachflächen, statische Voraussetzungen, Leitungswege und technische Anschlussmöglichkeiten gehören.

Wichtig ist die Unterscheidung: PV-ready bedeutet nicht automatisch, dass bereits eine Photovoltaikanlage installiert werden muss.
Solarpflicht und Windsogsicherung: Was muss beim Steildach beachtet werden?
Unabhängig davon, ob eine PV-Anlage freiwillig oder aufgrund einer Solarpflicht montiert wird, muss die Dachdeckung fachgerecht gegen Windsog gesichert werden. Eine Aufdach-PV-Anlage ersetzt die erforderliche Windsogsicherung von Dachziegeln und Dachsteinen nicht. Bei der Planung sollten deshalb zwei unterschiedliche Aufgaben betrachtet werden:
1.    die Befestigung und Windsogsicherheit der Photovoltaikanlage selbst und
2.    die Windsogsicherung der darunterliegenden Dachdeckung.
Beide Systeme müssen für die auftretenden Windlasten ausgelegt sein.
Müssen Dachziegel unter einer PV-Anlage mit Sturmklammern gesichert werden?
Die Dachbereiche unter einer Aufdach-PV-Anlage sind entsprechend den geltenden Anforderungen an die Windsogsicherung der Dachdeckung zu sichern. FOS® empfiehlt darüber hinaus, bei der Planung einen mindestens 1,50 m breiten Bereich rund um die PV-Anlage zu berücksichtigen. In diesen Bereichen können durch die PV-Module zusätzliche Strömungs- und Verwirbelungseffekte auftreten.

Grundprinzip für die Ausführung: Erst die Windsogsicherung der Dachdeckung planen und ausführen, anschließend die PV-Unterkonstruktion montieren.
Was ist bei einer PV-Nachrüstung auf bestehenden Dächern zu beachten?
Vor der Montage einer Photovoltaikanlage auf einem bestehenden Steildach sollte auch der vorhandene Zustand der Windsogsicherung geprüft werden. Das ist insbesondere bei älteren Dachdeckungen relevant. Anforderungen und Fachregeln zur Windsogsicherung wurden 2011 verschärft. Eine vorhandene Dachdeckung sollte deshalb nicht automatisch als ausreichend gesichert angesehen werden.

Zu prüfen sind unter anderem:
  • Zustand und Befestigung der Dachziegel oder Dachsteine,
  • vorhandene Sturmklammern,
  • Dach- und Randbereiche,
  • bestehende Windsogberechnung,
  • Auswirkungen der geplanten PV-Anlage.
Notwendige Nachbesserungen lassen sich vor der Montage der PV-Unterkonstruktion in der Regel deutlich einfacher durchführen.

Wie werden PV-Module bei Indach-Systemen gegen Windsog gesichert?
Bei Indach-Systemen ersetzen die PV-Module vollständig oder teilweise die konventionelle Dachdeckung. Sie müssen deshalb die auftretenden Windlasten sicher aufnehmen und ableiten. Die Befestigung ist systemspezifisch und kann beispielsweise mit dafür vorgesehenen Klammern oder Befestigungspunkten erfolgen.

Wichtig: Befestigungslösungen für ein bestimmtes Indach-System dürfen nicht ohne entsprechenden Nachweis auf andere Systeme übertragen werden.

Systemanbieter, Planung und ausführender Dachbetrieb sollten die Windsogsicherung deshalb frühzeitig aufeinander abstimmen.
Wie lässt sich die erforderliche Windsogsicherung bestimmen?
Welche Sturmklammer benötigt wird und wie viele Dachziegel oder Dachsteine zu sichern sind, hängt unter anderem ab von
  • Windzone und Gebäudestandort,
  • Gebäudehöhe,
  • Dachform und Dachneigung,
  • Deckwerkstoff,
  • Dach- und Randbereichen sowie
  • den jeweiligen Befestigungswerten.
Mit dem FOS WindCHECK® lässt sich die Windsogsicherung für ein konkretes Dachprojekt berechnen. Das Ergebnis zeigt unter anderem die erforderliche Sicherungsdichte und das passende Befestigungsschema.
Welche Rolle spielt Materialqualität bei Sturmklammern?
PV-Anlagen sind auf Lebensdauern von 20 – 30 Jahren und mehr ausgelegt. Entsprechend langlebig müssen auch die Befestigungsmittel sein:
  • Sturmklammern müssen mindestens korrosionsgeschützt sein.
  • Der Korrosionsschutz entsteht durch die Oberflächenbeschichtung mit einem geeigneten Material, z.B. einer Zink-Aluminium-Legierung.
  • Sind Sturmklammern der Witterung komplett oder teilweise ausgesetzt, müssen sie aus korrosionsbeständigem Material hergestellt sein. Dies gilt auch in Verbindung mit Bitumendocken.
  • Stahl, der durch das Hinzufügen von besonderen Legierungskomponenten korrosionsbeständig ist, wird als Edelstahl bezeichnet.
  • Ohne Korrosionsschutznachweis dürfen nur Sturmklammern aus Edelstahl zur Windsogsicherung verwendet werden.
Whitepaper Sturmsicherung PV-Anlagen

Stand: August 2026. Die Übersicht dient der allgemeinen Information. Landesrechtliche und bundesrechtliche Regelungen können sich ändern. Die Angaben ersetzen keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen.