FOS Solarpflicht

PV-Anlagen

Photovoltaik-Pflicht entbindet nicht von der Windsogsicherung

Durch die Erwärmung der Land- und Wassermassen auf der Erde traten Wetterextreme wie Starkregen, Hagel oder Hitzewellen in den letzten Jahren immer häufiger in Deutschland auf.

Der Klimawandel hat die Auftragslage, die Materialbeschaffung und die Arbeitsbedingungen der Dachdecker- und Zimmereibetriebe verändert. Außerdem hat er Auswirkungen auf die städtebauliche Planung, gesetzliche Vorgaben und Normen. Die beim Hausbau verwendeten Materialien werden verstärkt Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt und haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Informationen zu den einzelnen Punkten haben wir hier zusammengestellt:

Wie haben sich Auftragslage und Materialbeschaffung der Dachdecker- und Zimmereibetriebe geändert?
Durch die bereits entstandenen Schäden an zahlreichen Dächern stehen Dachdecker- und Zimmereibetriebe vor der Herausforderung, eine große Menge an Aufträgen zu bewältigen. Die COVID-19 Pandemie und die daraus resultierenden Preissteigerungen, Lieferverzögerungen, Rohstoffverknappungen und geringen Warenverfügbarkeiten erschweren die Arbeitsorganisation zusätzlich. So stehen den steigenden Auftragseingängen auf der einen Seite die schwankenden Warenverfügbarkeiten auf der anderen Seite gegenüber.

Des Weiteren bringen wärmere Temperaturen in der kalten Jahreszeit kürzere Baupausen mit sich. Betriebe über den Winter zu schließen und Bauarbeiten einzustellen, wird immer unüblicher, Schließtage immer seltener. Dies führt wiederum dazu, dass die Versorgung mit Materialien durch die Industrie das ganze Jahr durchgängig gewährleistet werden muss. Und das auch bei einem Anstieg der Baugenehmigungen um 4,2 % wie im Jahr 2021.

Übrigens: FOS® ist als Anbieter für Sturm- und Fassadenklammern auch in den letzten zwei Jahren um zuverlässige Lieferkapazitäten bemüht gewesen. Durch die langjährigen Beziehungen zu Lieferanten erhalten wir die benötigten Materialien für unsere Produkte fast ohne nennenswerte Verzögerungen. Unser Hochregallager ermöglicht eine große Anzahl an Lagerartikeln. So sind wir in der Lage, den Fachhandel und unsere Industriepartner trotz steigender Anfragen kontinuierlich zu beliefern.

Welche Maßnahmen sind bei den geänderten Arbeitsbedingungen sinnvoll?
Zu den Wetterextremen gehören nicht nur Starkregen und Hagel, sondern auch Hitzewellen. Diese können – vor allem für Arbeiten auf dem Dach – sehr gefährlich werden. Auf Dächern entstehen Temperaturen, die 10 bis 20 Grad höher als am Boden sind, da die verwendeten Materialien Strahlungen reflektieren oder Wärme aufnehmen. Und in Deutschland war 2021 das elfte zu warme Jahr in Folge. Daher ist eine Reihe von Maßnahmen sinnvoll:
  • Eine Verschiebung der Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden im Sommer und das Tragen von Sonnenschutzkleidung helfen, um vor Überanstrengung und Sonnenbrand in der heißen Mittagssonne zu schützen und Hautkrebs vorzubeugen.
  • Regelmäßige Trinkpausen mit ungesüßten, alkoholfreien Getränken schützen vor Hitzschlag.
  • Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist vor allem in der Mittagssonne der Monate März bis September ein guter UV-Schutz gefragt, um die Haut vor Hautkrebs zu bewahren. Es empfiehlt sich die Anwendung von Sonnenschutzcremes mit Lichtschutzfaktor 30, besser aber noch mit Lichtschutzfaktor 50.
  • Eine übermäßige UV-Belastung schädigt nicht nur die Zellen der Haut, sondern ebenso das menschliche Auge. Sonnenschutzbrillen für die Arbeit benötigen daher einen integrierten UV-Schutz. Die Brillen sollten gut sitzen, damit sie die Augen passgenau abdecken, und gemäß DIN EN 166 und DIN EN 172 zertifiziert sein.
Wer bezuschusst individuelle Sonnen- und Hitzeschutzmaßnahmen?
Gut zu wissen: Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien individuelle Sonnen- und Hitzeschutzmaßnahmen. Derzeit sind das Funktions- und Warnschutzshirts mit UV-Schutz, Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Kühlkleidung. Gefördert werden pro Maßnahmen 50 % der Anschaffungskosten mit folgenden Einschränkungen: für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück, für Funktion- und Warnschutzshirts mit UV-Schutz maximal 30 € pro Stück und für Sonnenbrillen maximal 20 € pro Stück. Weitere Informationen hier.
Ab wann greift die Solarpflicht und wo?
Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die städtebauliche Planung, gesetzliche Vorgaben und Normen. In der städtebaulichen Planung spielen Überflutungs- und Hitzevorsorge eine immer größere Rolle. Hinzu kommt das Thema der Solarpflicht. Wegen hoher Strompreise und der Erreichung der Klimaschutzziele hat die neue Bunderegierung im Koalitionsvertrag festgehalten: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ In einigen Bundesländern greift eine Photovoltaik-Pflicht bereits in diesem Jahr, in anderen ab 2023:
  • In Baden-Württemberg ist eine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude vom 1. Januar 2022 an gesetzlich festgeschrieben. Die Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Wohngebäuden greift für Neubauten ab 1. Mai 2022. Bei einer grundlegenden Dachsanierung ist ab dem 1. Januar 2023 der Einbau einer PV-Anlage verpflichtend.
  • In Schleswig-Holstein ist ab Frühjahr 2022 eine Installation von PV-Anlagen auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen öffentlichen und gewerblichen Gebäuden vorgeschrieben. Außerdem ist bei Neuerrichtung größerer Parkplätze – wenn diese mehr als 100 Stellplätze umfassen – die gleichzeitige Installation von PV-Anlagen erforderlich.
  • In Nordrhein-Westfalen sind seit Jahresbeginn 2022 geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen, die zu Nichtwohngebäuden gehören, zu überdachen und mit PV-Anlagen auszustatten.
  • In Rheinland-Pfalz sind ab 2023 gewerbliche Neubauten und neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen mit PV-Anlagen oder einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung auszustatten.
  • In Niedersachsen betrifft die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen im ersten Schritt Dächer von Gewerbeimmobilien. Sie sind ab 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik-Anlagen zu bestücken. Betroffen davon sind aber nur Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung ab 75 Quadratmetern Dachfläche. Vorgesehen ist außerdem, dass bei der Planung neuer Wohngebäude künftig sicherzustellen ist, dass sich Solaranlagen auf dem Dach zumindest nachrüsten lassen.
  • Berlin verpflichtet private Eigentümer und Eigentümerinnen von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden ab dem 1. Januar 2023 im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.
  • In Hamburg gilt eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen ab 2023 auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks hat bereits vor geraumer Zeit auf die geänderten Klimabedingungen reagiert. Seit 2011 müssen laut der deutschen Fachregel des ZVDH und dem europäischen Eurocode Teilflächen von Steildächern in allen Windzonen, also im kompletten Bundesgebiet, mit Sturmklammern gesichert werden.  

Entfällt bei Photovoltaikanlagen die Windsogsicherung?

Gut zu wissen: Durch aufgeständerte PV-Anlagen entsteht ein zusätzliches Risiko von Verwirbelungen. Herausgelöste Dachpfannen können die Anlage beschädigen. FOS® empfiehlt daher, auch die Dachbereiche um eine PV-Anlage herum gegen Windsog zu sichern. Die Breite des zu sichernden Bereichs sollte mind. 1,50 m betragen. Die Dachbereiche, die sich unter einer Aufdach-Photovoltaikanlage befinden, sind entsprechend den Bestimmungen der aktuellen Fachregel des ZVDH gegen Windsog zu sichern. Dies gilt für alle Dachbereiche: Ortgang, Traufe, Kehle, First, Innenbereich.

Gegen Windsog zu sichern sind auch die PV-Module, die bei Indach-Lösungen die Dachpfannen ersetzen. Eine schlecht gesicherte PV-Anlage stellt eine Gefahrenquelle und ein finanzielles Risiko dar. Wichtig ist, dass die Windsogsicherung von einer qualifizierten Fachkraft installiert wird, damit die korrekte Ausführung sichergestellt ist.

Welche Anforderungen hat das einzusetzende Material auf dem Steildach zu erfüllen?

Je drastischer das Wetter, desto stärker werden Immobilien und die beim Hausbau verwendeten Materialien Belastungen und Beanspruchungen ausgesetzt. Sie haben bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Zum Beispiel beim Steildach: einen wirkungsvollen Schutz gegen Wetterextreme stellt eine fachregelgerechte Windsogsicherung mit Sturmklammern aus Metall dar. Durch das Anbringen der mindestens korrosionsgeschützten Klammern werden die Dachpfannen auf der Traglattung fixiert, sodass sie selbst bei starken Windböen an Ort und Stelle bleiben. Die harten Umgebungsbedingungen oben auf dem Dach – Sturm, Regen, Kälte, Hitze – erfordern eine langlebige, witterungsbeständige Materialbeschaffenheit der Sturmklammern. Die Anforderungen im Einzelnen:

  • Sturmklammern müssen mindestens korrosionsgeschützt sein.
  • Der Korrosionsschutz entsteht durch die Oberflächenbeschichtung mit einem geeigneten Material, z.B. einer Zink-Aluminium-Legierung.
  • Sind Sturmklammern der Witterung komplett oder teilweise ausgesetzt, müssen sie aus korrosionsbeständigem Material hergestellt sein. Dies gilt auch in Verbindung mit Bitumendocken.
  • Stahl, der durch das Hinzufügen von besonderen Legierungskomponenten korrosionsbeständig ist, wird als Edelstahl bezeichnet.
  • Ohne Korrosionsschutznachweis dürfen nur Sturmklammern aus Edelstahl zur Windsogsicherung verwendet werden.
  • Weitere Informationen hier.
Stand Februar 2022. Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.