FOS Sturmsicherung

Normen und Vorschriften in Deutschland

Verbindliche Regelung zur Befestigung von Dachpfannen

Jedes europäische Land regelte bislang die Windlastermittlung aufgrund eigener Normen und Vorgaben. In Deutschland galt zunächst die DIN 1055-4, bis die Europäische Union eine einheitliche Norm festlegte – den Eurocode, der 2005 in Kraft trat. Jedes Land innerhalb der EU ist angehalten, den Eurocode 1 (Einwirkung auf Tragwerke, Teil 1-4 Windlasten) in seine Regelung zur Befestigung von Dachpfannen zu integrieren bzw. zu beachten.


Windlastberechnung auf Basis von Eurocode 1991-1-4

Der Eurocode 1991-1-4 regelt die Grundsätze der Windeinwirkungen auf Tragwerke. Auf dieser Basis wird errechnet, mit welcher die Windlast in den unterschiedlichen Windzonenbereichen zu rechnen ist.  

Diese Windlasten wurden durch Messungen und aufgrund statistischer Erhebungen angenommen. Einzelne Stürme können diese Annahmen erheblich überschreiten. Vor dem Eurocode wurde der stärkste Sturm innerhalb der letzten 10 Jahre als Grundlage genommen. Mit dem Eurocode hat man diesen Zeitraum auf 50 Jahre erweitert. Angenommen wird also die Spitzengeschwindigkeit am Standort des Gebäudes, die einmal in 50 Jahren auftritt.

Jedes Land hat einen eigenen nationalen Anhang, der spezifische Begebenheiten wie Geländerauigkeit, Topographie und Tragwerkssteifigkeit berücksichtigt.

Prüfnorm EN 14437

Die Prüfnorm EN 14437 gibt an, wie der Abhebewiderstand der Dacheindeckung pro m2 in der Systemprüfung von Dachpfanne, Sturmklammer und Traglattung ermittelt wird. Die Widerstandswerte der geklammerten Deckung werden in der Systemprüfung (Klammer, Dachziegel/-stein und Lattung) nach europäischem Standard EN 14437 ermittelt und gelten jeweils nur für die geprüfte Klammer-Pfannen-Kombination.

Seit Mai 2005 ist für jedes EU-Mitgliedsland die EN 14437 verbindlich. In der Prüfung wird der Windsog mechanisch nachgeahmt, indem in einer Dachfläche gleichzeitig an 16 Dachpfannen gezogen wird bis das System versagt. Aus drei Durchgängen wird das Prüfergebnis, der Abhebewiderstand der Dacheindeckung, ermittelt.

Mehr Sturmklammern als bisher notwendig 

Mit den aktuellen Normen werden hohe Anforderungen an die Befestigungen von Deckwerkstoffen gestellt. In der Praxis bedeutet dies, dass Windlasten neu berechnet werden müssen, Dachbereiche bezüglich ihrer Windbelastung neu aufgeteilt und eine größere Anzahl von Dachziegeln bzw. -steinen als bisher künftig durch Verklammerungen mechanisch gesichert werden müssen.

Deutschland

Für das Dachhandwerk, Planungs- und Architekturbüros gilt das Regelwerk des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Das Regelwerk entspricht dem Status einer „anerkannten Regel der Technik“ und ist deshalb für alle Handwerkbetriebe verbindlich.  

Die Hinweise zur Lastermittlung des ZVDH „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen“ definieren die Berechnung der Windlast, teilen die Dachbereiche auf und stellen hohe Anforderungen an die Befestigung. Nach der Fachregel müssen große Teilflächen von Steildächern verklammert werden. Zudem muss jetzt in allen vier Windzonen – also auch in den Zonen 1 und 2 – geklammert werden.

Bei Gebäuden über 25 m Firsthöhe, Gebäudestandort höher als 1.100 m oder in exponierter Lage, Dächern ohne Unterdeckung sowie auf den Inseln der Nordsee ist die Windsogberechnung nach DIN EN 1991-1-4 durchzuführen.