FOS-Verpackungen und Magazinstreifen für Rücknahme und Recycling über Interzero

Verpackungen, Recycling und PPWR bei FOS®

Rücknahme und Nachweise für Verpackungen

FOS® setzt für seine Produkte Kartonverpackungen und – je nach Produkt – Kunststoffstreifen zur Magazinierung ein. Auf dieser Seite findest du Informationen zur Rücknahme und zum Recycling der Verpackungen, zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie die aktuellen Nachweise und Dokumente von FOS® zum Download.

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie schafft einen EU-weit einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Einzelne Anforderungen und Übergangsfristen werden stufenweise wirksam.

Rücknahme und Recycling von FOS® Verpackungen

FOS® Verpackungen und Magazinstreifen sind in Deutschland und Österreich bei Interzero für den Rücknahme- und Recyclingprozess angemeldet. Die zugehörige Vertragsnummer befindet sich auf dem Etikett der Verpackung.

FOS Interzero Vertragsnummer

Über das Rücknahmesystem können entsprechend angemeldete Verpackungsmaterialien aus Handel, Handwerk und Gewerbe gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden. Für Rücknahme und Abholung gelten die jeweiligen Bedingungen des Interzero-Rücknahmesystems.

Kartonverpackungen aus Recyclingmaterial

Die entsprechend erfassten FOS® Kartonverpackungen bestehen aus 100 % recyceltem Kartonmaterial und sind recyclingfähig. Für 2025 weist das Interzero-Zertifikat „resources SAVED“ für FOS® durch das Recycling von Wertstoffen rechnerisch 494 Tonnen eingesparte Primärressourcen und 43.421 Kilogramm eingesparte Treibhausgase aus. Die Werte beruhen auf der im Zertifikat genannten Berechnungsmethodik.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die PPWR enthält unter anderem Anforderungen an Stoffe in Verpackungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Information. Welche Anforderungen für eine konkrete Verpackung gelten und ab wann sie anzuwenden sind, hängt unter anderem von Verpackungsart, Verwendung und der jeweiligen Übergangsfrist ab.

Was bedeutet die EU-Konformitätserklärung nach PPWR?

Für die Anforderungen nach beziehungsweise aufgrund der Artikel 5 bis 12 der PPWR ist ein Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen. Hersteller müssen die erforderliche technische Dokumentation erstellen und die Konformität ihrer Verpackungen mit den jeweils geltenden Anforderungen bewerten.Wurde die Konformität nachgewiesen, erstellt der Hersteller gemäß Artikel 39 eine EU-Konformitätserklärung. Darin erklärt er, dass die einschlägigen Anforderungen nach beziehungsweise aufgrund der Artikel 5 bis 12 erfüllt sind. Die Erklärung folgt der in Anhang VIII der PPWR vorgegebenen Struktur und muss aktuell gehalten werden.