FOS-Verpackungen und Magazinstreifen für Rücknahme und Recycling über Interzero

Verpackungen, Recycling und PPWR

Rücknahme und Nachweise für FOS® Verpackungen

Damit unsere Sturmklammern den Arbeitsbedingungen auf dem Dach gerecht werden, werden sie in Kartons aus Vollpappe und – je nach Produkt – auf Kunststoffstreifen magaziniert ausgeliefert.

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie schafft EU-weit einheitliche Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Einzelne Anforderungen und Übergangsfristen werden stufenweise wirksam. Die EU-Konformitätserklärung für die betreffenden FOS® Verpackungen stellen wir auf dieser Seite zum Download bereit.

Wie können FOS® Verpackungen zurückgegeben und recycelt werden?

FOS® Verpackungen und Magazinstreifen sind in Deutschland und Österreich bei Interzero für den Rücknahme- und Recyclingprozess angemeldet. Die zugehörige Vertragsnummer befindet sich auf dem Etikett der Verpackung.

FOS Interseroh VertragsnummerÜber das Rücknahmesystem können entsprechend angemeldete Verpackungsmaterialien aus Handel, Handwerk und Gewerbe gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden. Für Rücknahme und Abholung gelten die jeweiligen Bedingungen des Rücknahmesystems von Interzero.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten und schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union.

Die PPWR enthält unter anderem Anforderungen an Stoffe in Verpackungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Information. Welche Anforderungen für eine konkrete Verpackung gelten, hängt von Verpackungsart, Verwendung und dem jeweils maßgeblichen Anwendungszeitpunkt ab.

Was bedeutet die EU-Konformitätserklärung nach PPWR?

Für die Anforderungen nach beziehungsweise aufgrund der Artikel 5 bis 12 der PPWR ist ein Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen. Erzeuger müssen die erforderliche technische Dokumentation erstellen und die Konformität der Verpackung mit den jeweils geltenden Anforderungen bewerten.

Wurde die Konformität nachgewiesen, stellt der Erzeuger gemäß Artikel 39 eine EU-Konformitätserklärung aus. Darin wird erklärt, dass die einschlägigen Anforderungen nach beziehungsweise aufgrund der Artikel 5 bis 12 erfüllt sind. Die Erklärung folgt der in Anhang VIII der PPWR vorgegebenen Struktur und ist fortlaufend aktuell zu halten.

Welche Nachweise stellt FOS® bereit?

Auf dieser Seite stellen wir die für FOS® relevanten Nachweise und Unterlagen zu Verpackungen, Rücknahme und Recycling gebündelt zum Download bereit:

EU-Konformitätserklärung nach Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) PDF (166 KB)

Interzero Recycling Zertifikat Deutschland FOS 2026 PDF (172 KB)

Interzero Teilnahmebestätigung Österreich FOS 2026 PDF (117 KB)

Interzero FOS Certificate resources SAVED 2025 PDF (308 KB)