Verkehrssicherheit
Alle Personen, die ein Grundstück besitzen, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Immobilie und ihren Baumbestand in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Im Schadensfall müssen sie vor Gericht beweisen, dass das Haus ordnungsgemäß unterhalten wird. Mangelhaft befestigte Dachdeckungen stellen ein besonderes Risiko dar.
2010 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass sich von einem sorgfältig gewarteten Haus unterhalb der Windstärke 12 nach der Beaufortskala keine Teile ablösen sollten. Windstärke 12 entspricht einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h. Andernfalls kann Personen, die eine Immobilie besitzen, eine mangelhafte Instandhaltung ihrer Immobilie vorgeworfen werden (AZ: 13 U 145/09).
Wie im täglichen Leben gilt auch beim Dach „Vorbeugen ist besser als heilen“. Durch eine professionelle Windsogsicherung und eine regelmäßige Wartung des Daches stehen Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer auf der rechtlich sicheren Seite. Sie schützten sich und andere vor Schäden. Die Kosten einer fachregelgerechten Sturmsicherung sind erheblich geringer als die Kosten eines Sturmschadens wie z.B.
- Dachabdeckung und folgendem Wasserschaden,
- Sachschäden, z.B. an parkenden PKWs oder Wintergärten
- Personenschäden wie Verletzung oder Tötung.
Sturm- und Wasserschäden bedeuten immer Unannehmlichkeiten und Ärger; bei Personenschäden kommt die persönliche Betroffenheit hinzu.