FOS Service für Verarbeiter und Planer und Hausbesitzer

Wer ist für die Windsogsicherung verantwortlich?

Informationen über gesetzliche Anforderungen

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt, plant oder baut, hat seinen Teil zur fachregelgerechten Sturmsicherung des Daches beizutragen. Hier ein kurzer Überblick:


Verkehrssicherungspflicht für Personen mit Immobilienbesitz

Unabhängig ob Neu- oder Altdach: Wer ein Haus besitzt, ist in der Pflicht, die Immobilie in Ordnung zu halten und dafür zu sorgen, dass Menschen nicht durch lockere Ziegel oder Pfannen verletzt werden. Das sieht die in der Rechtsprechung verankerte „Verkehrssicherungspflicht“ vor. Im Schadensfall müssen Personen mit Immobilienbesitz vor Gericht beweisen, dass ihr Haus ordnungsgemäß unterhalten wird. Mangelhaft befestigte Dachdeckungen stellen ein besonderes Risiko dar.

2010 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass sich von einem sorgfältig gewarteten Haus unterhalb der Windstärke 12 nach der Beaufortskala keine Teile ablösen sollten. Windstärke 12 entspricht einem Orkan mit Windgeschwindigkeiten ab 118 km/h. Andernfalls kann Personen, die eine Immobilie besitzen, eine mangelhafte Instandhaltung ihrer Immobilie vorgeworfen werden (AZ: 13 U 145/09).


Planungsbüros und das Dachhandwerk müssen Windsogsicherung beachten

Aber auch Planungsbüros und Dachdecker- und Zimmereibetriebe sind gesetzlich in die Pflicht genommen. Sie müssen bei der Planung der Dacheindeckung und ihrer Ausführung auf eine fachregelgerechte Windsogsicherung achten, die den aktuellen Vorschriften entspricht.


Wind beeinflusst Tätigkeit der Architekturschaffenden

Architekturschaffende sind bei der Planung dafür verantwortlich, den Wind bei der Wahl von Gebäudeform und -ausrichtung sowie bei der Materialwahl zu berücksichtigen. Auch die Auswahl geeigneter Materialien für die Fassaden liegt in ihrer Verantwortung.


Ingenieurbüros kennen Mechanismen der Windeinwirkung

Ingenieurbüros sind verantwortlich für die Bemessung des Tragwerks und die Befestigungen der Gebäudehülle. Sie berücksichtigen den Wind dabei als äußere Einwirkung und kennen die Mechanismen der Windeinwirkung.


Bauunternehmen überwachen Ausführung

Bauunternehmen sind für die korrekte Ausführung zuständig. Befestigungen sind gemäß den Vorgaben des Ingenieurbüros und den Angaben der Herstellerfirma anzubringen.


Geprüfte Sturmklammern geben Sicherheit 

Mit dem fachregelgerechten Einsatz von FOS-Sturmklammern kommen alle Gewerke, Unternehmen und Personen, die an Planung, Bau und Besitz von Immobilien beteiligt sind, ihren gesetzlichen Pflichten nach.