FOS Seitenfalzklammern

Rechtslage

Informationen über gesetzliche Anforderungen

Alle Personen mit Immolbilienbesitz sind gesetzlich verpflichtet, ihr Gebäude, was die Nutzungssicherheit betrifft, auf dem technisch neusten Stand zu halten. Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Falle eines Unfalls nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Regelmäßige Sichtungen sind entscheidend. Die ÖNorm B 1300 unterstützt den Eigentümer, Verwalter etc., bau- und anlagentechnische Fragestellungen geordnet und vollständig auszulagern und Haftungen weiterzugeben. Mangelhaft befestigte Dachdeckungen stellen ein besonderes Risiko dar. Durch eine professionelle Windsogsicherung und eine regelmäßige Wartung stehen Sie auf der sicheren Seite.

Für Sturmschäden haften zwar Eigenheim- und Haushaltsversicherungen, doch erst ab Windstärke 8. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 km/h. Bei fehlender Windsogsicherung droht der Verlust des Versicherungsschutzes, die Handhabung bei Versicherungen ist dabei unterschiedlich.